Mediation
Sobald ein Termin zwischen den Parteien und dem Mediator gefunden wurde, kann das Verfahren beginnen. Der Mediator wird i.d.R. von beiden Parteien nach Zeitaufwand bezahlt, womit beide ein eigenes Interesse an einer schnellen Einigung haben.
Im Mediationsverfahren kann absolute Vertraulichkeit vereinbart werden. Sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch bzgl. der Tatsache, dass ein solches Verfahren überhaupt stattfindet.
Das Verfahren ist offen. Die Parteien bestimmen, welche Themen sie in das Verfahren einbringen möchten und können diese währenddessen erweitern. Ebenso können auf Wunsch andere am Prozess beteiligte Personen miteinbezogen werden.
Es steht Ihnen frei, ob bzw. wann Sie sich von dem Anwalt oder Steuerberaters Ihres Vertrauens begleiten und/oder die abschließende Vereinbarung prüfen lassen. Sie persönlich können mit Ihren eigenen Worten alle Dinge vorbringen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Konfliktgegenstand bedeutsam erscheinen, oder welche Sie noch besprochen haben möchten.
Sie selbst erarbeiten mit Hilfe des Mediators Lösungen (möglicherweise unter Einbeziehung ganz neuer Sachverhalte) und entscheiden welche für Sie als Person und im Hinblick auf den Konflikt die geeignetste Lösung ist.
Ebenso entscheiden Sie den Grad der rechtlich verbindlichen Form (schriftl. Vereinbarung, Anwaltsvergleich, gerichtlich protokolliert ...)
In der Mediation wird nach Zeithonorar abgerechnet. Zu Beginn treffen die Medianten eine Vereinbarung über die Kostentragung (i.d.R. 50/50).
Bei Anwesenheit von Anwälten kommen diese Kosten (wie auch bei Gericht) hinzu.